Gute Nachrichten für alle Nachfolger:innen: Die Bürgschaftsbank NRW hat gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und dem Ministerium der Finanzen des Landes NRW mit der „Nachfolge-Bürgschaft“ ein neues Bürgschaftsprogramm entwickelt, das sich gezielt der Förderung von Unternehmens-NachfolgerInnen in Nordrhein-Westfalen widmet.
- Warum? Die Studie „Projekt Unternehmertum“ von IHK NRW verdeutlicht die signifikanten Hürden, denen potenzielle Gründer:innen und Nachfolger:innen gegenüberstehen, insbesondere das finanzielle Risiko. Der potenzielle finanzielle Ruin ist danach ein zentrales Hindernis für die Selbstständigkeit. Diese Aussagen bestätigt auch der KfW-Gründungsmonitor 2023, der das finanzielle Risiko als zweitgrößte Barriere für Gründungstätigkeiten identifiziert.
Um hierauf eine Förderantwort zu geben, wurde die Nachfolge-Bürgschaft mit einem neuen Förderansatz konzipiert. Das finanzielle Risiko für potenzielle UnternehmensnachfolgerInnen wird deutlich reduziert, indem die bisher vollumfängliche persönliche Haftung für GründerInnen auf lediglich 20 Prozent der verbürgten Kreditsumme begrenzt wird.
Das Angebot richtet sich explizit an Existenzgründer:innen, die im Rahmen einer Unternehmensnachfolge gründen. Das Programm ermöglicht Betriebsübernahmen durch Anteilskauf, den Kauf von Vermögenswerten, Investitionen in Betriebsmittel, Warenlageraufstockungen und tätige Beteiligungen. Außerdem müssen die Antragsteller eine Kapitalgesellschaft gründen oder eine bestehende Kapitalgesellschaft übernehmen, um von beiden Sonderkonditionen, dem reduzierten Haftungsumfang und dem nur hälftigen Bearbeitungsentgelt zu profitieren.
Für weitere Infos können Sie sich auch an die IHK Berater:innen wenden und den IHK Finanzierungs- und Fördermittelsprechtag nutzen.